Machen ist das neue Wollen !
Im neuen Jahr fange ich sofort an.
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Versicherungen mal ganz einfach erklärt.
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Weihnachtszeit = Gefahrenzeit
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Achtung , Achtung, Achtung,
es wird gewarnt vor dicken Männern im roten Anzug die sehr tief fliegen und Verkehrsunfälle verursachen.
Vollkasko ist gar nicht mal so unwichtig !
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Die Kostenerstattung der gesetzlichen Krankenkassen hat bekanntlich ihre Grenzen. Das merken Kassenpatienten vor allem beim Zahnersatz, der schon mal einen Jahresurlaubsetat verschlingen kann. Aber auch in puncto Vorsorge oder Naturheilverfahren übernehmen die Kassen bei Weitem nicht alles, was sich Patienten wünschen. Mit Krankenzusatzversicherungen lassen sich einige der Versorgungslücken des Kassensystems für relativ kleines Geld schließen. Die beliebten Policen können auch von Unternehmen als betriebliche Krankenversicherung (bKV) ihren Angestellten angeboten werden – ein prinzipiell gern genutztes „Schmankerl“ zur Mitarbeiterbindung.
Seit 2013 galten die bKV-Beiträge allerdings als Barlohn und wurden voll mit Steuern und Abgaben belegt, was die Zusatzleistung für Arbeitgeber unattraktiver machte. Nach einer Bundesfinanzhof-Entscheidung hat der Gesetzgeber nun aber eine Kehrtwende vollziehen müssen: Rückwirkend bis zum 7. Juni 2018 gelten bKV-Beiträge (bis 44 Euro im Monat pro Person) wieder als steuerfreier Sachlohn. Damit dürften in Zukunft wieder deutlich mehr Beschäftigte in den Genuss kommen, über die Firma Extra-Gesundheitsleistungen zu erhalten.
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Die Negativzinsen fressen sich immer weiter in den Alltag auch ganz normaler Bundesbürger. Während zahlreiche Banken schon Strafzinsen für Geldeinlagen ab einer bestimmten Summe verlangen, fällt nun ein weiteres Tabu: Wie die Volksbank Raiffeisenbank Fürstenfeldbruck mitteilte, müssen Neukunden, die bei ihr ein Tagesgeldkonto eröffnen, seit dem 1. Oktober bereits ab dem ersten Cent einen Strafzins von 0,5 Prozent entrichten. Für Girokonten gelte ein Freibetrag von 20.000 Euro. Der Zinssatz entspricht jenem, den Banken an die Europäische Zentralbank abführen müssen, wenn sie dort Geld parken.
Das Genossenschaftsinstitut dürfte nicht die letzte Bank sein, die ihre Kunden auf breiter Front an den Kosten der Negativzinsen beteiligt. Derzeit wird laut Bundesbank rund ein Viertel der Sichteinlagen deutscher Privathaushalte mit Strafzinsen belegt. Bisher jedoch betreffen diese fast ausschließlich vermögende Bankkunden.
Zum ganzen Bild gehören indes auch die Vorteile der Niedrigzinsen: Wer ein Darlehen in Anspruch nimmt, erhält meist Konditionen, von denen vor zehn Jahren niemand zu träumen gewagt hätte.
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Als der britische Reisekonzern Thomas Cook und kurz darauf auch seine deutsche Tochter Ende September in die Pleite rauschten, waren rund 140.000 deutsche Kunden unterwegs. Allein ihre Rückholung schlug mit circa 80 Millionen Euro zu Buche. Geprellt sind aber ebenfalls weitere Hunderttausende Kunden, die bereits eine Reise gebucht und bezahlt oder zumindest angezahlt hatten. Schätzungen zufolge stehen damit Forderungen von insgesamt rund 400 Millionen Euro im Raum.
Versichert war der deutsche Thomas-Cook-Ableger aber nur bis zur Summe von 110 Millionen Euro, der gesetzlichen Haftungsobergrenze. Die Kunden werden also – voraussichtlich noch vor Jahresende – lediglich quotierte Zahlungen erhalten, während beispielsweise britische Kunden zu 100 Prozent entschädigt werden. Eine Anhebung des gesetzlichen Versicherungsdeckels auch in Deutschland wird aktuell diskutiert, nachdem die Justizminister der Bundesländer das Thema auf ihre Agenda gesetzt haben. Ein Rechtsdienstleister, der mehrere deutsche Kunden vertritt, fordert von der Bundesregierung, die Thomas-Cook-Opfer voll zu entschädigen. Andernfalls werde man notfalls vor dem Europäischen Gerichtshof Klage erheben.
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Die Zeiten, in denen die gesetzliche Rente den meisten Ruheständlern ein auskömmliches Dasein ermöglichte, gehen zu Ende. Das wissen auch die Bundesbürger: 80 Prozent der 25- bis 60-Jährigen hierzulande fürchten laut einer aktuellen Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Kantar, den angestrebten Lebensstandard im Ruhestand finanziell nicht erreichen zu können. 46 Prozent haben davor sogar große oder sehr große Angst.
Dass sie sich beim aktuellen Konsum – von Urlaub bis Auto – einzuschränken bereit sind, um privat fürs Alter vorzusorgen, geben 52 Prozent an. Ein weiteres Drittel hat diesbezüglich zumindest „geringe Bereitschaft“. Unter den Vorsorgeformen sind vor allem Immobilien (81 Prozent) und private Rentenversicherungen (62) beliebt, gefolgt vom Sparen (60). Ebenfalls weit oben liegen eine private Pflegezusatzversicherung (54) und eine Unfallpolice (50). Als Altersvorsorge taugen diese Versicherungen indes nur bedingt, da sie nur im Leistungsfall (Pflegebedürftigkeit bzw. Invalidität durch Unfall) greifen. Einzig eine Rentenversicherung garantiert regelmäßige Zahlungen bis ans Lebensende.
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Eine Hausratversicherung gehört zu den Standards in deutschen Haushalten. Viele Kunden verzichten dabei auf fachkundige Beratung und schließen online ab, da es sich ja um ein vermeintlich einfaches Produkt handelt. Das kann sich jedoch rächen, wie eine aktuelle Umfrage zeigt.
So sind 70 Prozent der Bundesbürger nicht in der Lage, den Neuwert ihres Hausrats zu taxieren – was allerdings eine Voraussetzung für passenden Versicherungsschutz ist. Da überrascht es nicht, dass fast jeder Zweite erhebliche Zweifel daran hat, durch seine Hausratpolice wirklich umfänglich geschützt zu sein. 29 Prozent prüfen zudem nie, ob Aktualisierungsbedarf besteht. All diese Punkte sprechen für eine individuelle Beratung und Betreuung durch einen Makler.
Eine Hausratversicherung schützt die bewegliche Haus- oder Wohnungseinrichtung bei Schäden durch Feuer, Einbruchdiebstahl, Raub, Leitungswasser oder Sturm. Je nach Tarif ist auch Fahrraddiebstahl abgedeckt. Wenn ein Überschwemmungsrisiko vorliegt, sollte auch ein Elementarschutz eingeschlossen werden.
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