Reiseversicherung – Irreführende Warnhinweise sind tabu!

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Online-Reiseportale dürfen Kunden nicht mit drastischen Warnhinweisen zum Abschluss einer Versicherung drängen. Darauf hat das Amtsgericht Leipzig mit einem aktuellen Urteil bestanden (Az: 5 O 911/15).

 

In den Wintermonaten brechen viele Bundesbürger in Richtung Süden auf, weil sie Silvester lieber unter Palmen feiern, statt in heimischen Gefilden vor Kälte zu bibbern. Dabei wird mittlerweile jede dritte Reise in Deutschland online gebucht, wie der „Verband Internet Reisevertrieb“ berichtet. Verbraucher bezahlen die schnelle Buchung per Mausklick aber oft mit versteckten Zusatzkosten. Denn die Reisevermittler und Online-Portale lassen sich so einiges einfallen, um den Kunden zur Kasse zu bitten.

 

Auch ohne Reiseversicherung muss der Kunde nicht alle Risiken tragen

 

Das Landgericht Leipzig hat einer solchen Methode nun eine deutliche Absage erteilt. Auf einem Portal, das Flugreisen vermittelt, wurden die Kunden gefragt, ob sie zusätzlich zum Umbuchungsservice auch eine Reiseversicherung haben wollen. Klickten die Verbraucher auf „nein“, erschien ein rot unterlegtes Fenster mit der Warnung „nicht empfehlenswert“. Die Stornierung der Reise sei mit erheblichen Kosten von bis zu 100 Prozent des Flugpreises verbunden, so warnte das Reiseportal.

 

Dieser Hinweis zur angebotenen Reiseversicherung sei irreführend, so entschieden die Richter. Kunden könnten nämlich bei einer Stornierung in jedem Fall die im Flugpreis enthaltenen Steuern und Flughafengebühren geltend machen. Dies mag bei einer sehr teuren Reise nur ein kleiner Trost sein. Doch ein weiterer Warnhinweis wurde als irreführend gebrandmarkt. Keineswegs sei es nämlich so, dass für den Verbraucher „volles Risiko ohne Reiseschutz“ bestehe, wie der Reisevermittler behauptete. Schließlich hat auch der Kunde seine Rechte!

 

Fluggesellschaft haftet für Gepäckverlust

 

Wenn zum Beispiel Taschen und Gepäck in der Obhut einer Fluggesellschaft verloren gehen, muss der Kunde keine Reisegepäckversicherung besitzen, um den Schaden ersetzt zu bekommen. Vielmehr haftet die Fluggesellschaft für den von ihr verschuldeten Verlust. Die Haftung des Fluganbieters greift auch, wenn sich in dem verlorenen Koffer Gegenstände anderer Mitreisender befanden, wie ein Urteil des Bundesgerichtshofes bestätigte (Az. X ZR 99/10).

 

Folglich sind entsprechende Warnhinweise von Reiseportalen irreführend, so das Amtsgericht Leipzig. Natürlich kann es sinnvoll sein, mit einer Reiseversicherung für etwaige Schäden vorzusorgen. Oftmals empfiehlt sich hierbei aber ein Vergleich mehrerer Anbieter, da zwischen den einzelnen Verträgen nicht nur hohe preisliche Unterschiede bestehen, sondern auch die Leistungen sehr verschieden sind. Die gute Nachricht für Verbraucher: Grundsätzlich verboten ist es, dem Reisenden eine entsprechende Versicherung einfach unterzujubeln – er muss aktiv zustimmen, dass er eine zusätzliche Versicherung abschließen will.

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Erstinformation 

(Pflichtangaben gem. §15 Abs.1 der VersVemV und § 12 Abs.1 der FinVermV)

 

 

 

 

 

 

 

Name und Anschrift:

Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein , Feldberger Weg 14 , 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

Status:

Immobilienmakler nach § 34 c GewO

Versicherungsmakler nach § 34 d Abs.1 GewO

Finanzanlagenvermittler nach § 34 f Abs.1 Satz 1 GewO

Immobiliendarlehnsvermittler gemäß § 34 i GewO

 

Zuständige Stellen:

IHK Hannover, Schiffgraben 49, 30175 Hannover

Landkreis Hildesheim, Bischof-Jansen-Str. 31, 31134 Hildesheim

 

Registernummern im Vermittlerregister:

Immobiliendarlehnsvermittler – Register:                           D-W-133-MZLI-10

Versicherungsvermittler – Register:                                       D-0O8M-B6CZ1-52

Finanzanlagenvermittler – Register:                                       D-F-133-5KR4-64

 

Registerstelle des Vermittlerregisters:

Deutscher Industrie – und Handelskammertag e.V., Breite Str. 29, 10178 Berlin

Auskunft über Telefon: 030-30308-0      oder      www.vermittlerregister.org

 

Leistungsentgelt/Kosten für die Immobiliendarlehnsvermittlung:

Der Vermittler erhält ein Leistungsentgelt für die erfolgreiche Darlehnsvermittlung vom Darlehnsgeber.

 

Die Höhe dieser Vergütung kann sich insbesondere ergeben aus: der Bruttodarlehnssumme, Zinszahlungen, Prämien. Wie hoch die Vergütung des Vermittlers konkret sein wird, steht zum Zeitpunkt der Aushändigung dieser Information noch nicht fest. Er wird Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt auf dem sogenannten ESIS-Merkblatt mitgeteilt, das Sie rechtzeitig vor Vertragsschluss ausgehändigt bekommen. Wird das Leistungsentgelt vom Darlehnsgeber gezahlt, können weitere variable Vergütungen hinzukommen, die sich an qualitativen Merkmalen bemessen.

 

Produktauswahlpalette für die Tätigkeit als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler wird unabhängig tätig.

 

Informationen über Emmitenten und Anbieter, zu deren Finanzanlagen Vermittlungs- oder Beratungsleistungen angeboten werden:

Vermittelt und beraten wird zu Finanzanlagen aus der gesamten Breite des in Deutschland bestehenden Marktes soweit dies im Rahmen der behördlichen Zulassung als Finanzanlagenvermittler gemäß § 34 f Abs. 1 Satz 1 GewO zulässig ist.

 

Beratungsleistung als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler erbringt Beratungsleistungen

 

Informationen über die Vergütung bei der Finanzanlagenberatung und – Vermittlung:

Im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder – Vermittlung erfolgt die Vergütung ausschließlich durch Zuwendung von Dritten, welche auch behalten werden dürfen.

Erstinformation                                                               Seite – 2 –

 

Versicherungsvermittlung Beratungsangebot:

Dem Kunden wird eine Beratung über den gewünschten Versicherungsschutz vor einer Vertragsvermittlung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrages angeboten. Ob der Kunde eine Beratung gewünscht und erhalten hatte, ergibt sich aus der Beratungsdokumentation oder einer Beratungsverzichtserklärung des Kunden.

Offenlegung direkter oder indirekter Beteiligungen über 10 % an Versicherungsunternehmen oder von Versicherungsunternehmen am Kapital des Versicherungsvermittlers über 10 %:

Der Versicherungsvermittler hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen.
Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals am Versicherungsvermittler.

 

Information des Vermittlers über Vergütungen und Zuwendungen im Bereich der Versicherungsvermittlung:

Kostenfreie Beratung für den Kunden
Der Vermittler erhält für die Vermittlung eines Versicherungsvertrages eine Courtage von dem Produktanbieter -Versicherer. Der Kunde schuldet dem Vermittler keine gesonderte Vergütung.

 

 

Anschriften der Schlichtungsstellen:

Versicherungsombudsmann e.V. , Postfach 08 06 32 , 10006 Berlin
Tel.: 0800 3696000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 0800 3699000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Internet: www.versicherungsombudsmann.de

Ombudsmann für die Private Kranken- und Pflegeversicherung , Postfach 06 02 22 , 10052 Berlin
Tel.: 0800 2550444 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 030 20458931
Internet: www.pkv-ombudsmann.de , Online-Streitbeteiligung via EU ,  https://webgate.ec.europa.eu/odr

 

Immobiliendarlehnsvermittlung:

Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein, Feldberger Weg 14, 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank, Postfach 11 12 32, 60047 Frankfurt am Main

 

Finanzanlagenvermittlung:

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ( BaFin ), Graurheindorfer Str. 108,

53117 Bonn, www.bafin.de

 

Bausparkassen:

Ombudsfrau der privaten Bausparkassen, Postfach 30 30 97, 10730 Berlin, www.bausparkassen.de