Pferdehalterhaftpflicht

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Reiten ist ein beliebtes Hobby.

Es ist aber nicht ganz ungefährlich, ein Pferd zu halten.

 

Reißt sich das Pferd los, kann es erhebliche Schäden anrichten. Oder aber das Pferd trägt selbst schwere Verletzungen von einem Unfall davon, auch wenn es keine andere Personen verletzt. Wichtig deshalb für Pferdehalter: die richtige Versicherung.

 

 

Denn grundsätzlich haftet der Besitzer für alle Schäden, die sein Tier anrichtet. Und je größer das Tier, desto eher brauchen Tierhalter eine separate Versicherung: Diese etwas vereinfachte Formel sollten Tierhalter im Kopf haben. „Die private Haftpflichtversicherung zahlt in der Regel nur bei kleineren Haustieren wie Katzen, Meerschweinchen, Vögel oder Hamstern“, erklärt Mathias Zunk, Verbraucherexperte beim Versicherungsverband GDV. Größere Tiere wie Hunde und Pferde müssen dagegen separat versichert werden.

 

Warum sich Pferde-Liebhaber über eine Tierhalterhaftpflichtversicherung informieren sollten und worauf sie dabei zu beachten haben, erklären wir hier:

 

Warum sollten Pferdehalter eine Extra-Versicherung abschließen?

Pferde sind Fluchttiere. Wenn sie sich erschrecken, reißen sie sich los. Und ein Tier, das 600 Kilo oder mehr wiegt, ist kaum zu halten. Bei ihrer Flucht können die Pferde große Schäden anrichten, für die dann die Tierhalter aufkommen müssen – und zwar unabhängig davon, ob sie ein Verschulden trifft. Die Pferdehalterhaftpflicht bietet Pferdehalterinnen und Pferdehaltern Schutz vor den finanziellen Folgen eines Unfalls.

 

Ist die Pferdehaftpflicht eine Pflichtversicherung?

Die Pferdehaftpflicht gehört wie die Hundehaftpflicht zu den Tierhalterhaftpflichtversicherungen. Während jedoch für die Hundehaftpflicht zumindest in sechs Bundesländern die generelle Versicherungspflicht gilt, ist die Pferdehaftpflicht bundesweit keine Pflichtversicherung.

Werden alle finanziellen Risken von einer Pferdehalterhaftpflicht erfasst?

Nicht unbedingt. Wer einen Hengst hat, sollte darauf achten, dass auch sogenannte Deckschäden von der Versicherung übernommen werden. Denn wenn eine fruchtbare Stute unabsichtlich gedeckt wird, kann das unter Umständen teuer werden – zum Beispiel wenn die Stute ein professionelles Reitpferd ist und dann einige Zeit ausfällt. Halter von Stuten sollten wiederum darauf achten, dass auch Fohlen in den ersten Monaten vom Versicherungsschutz erfasst werden. Auch bei einer Reitbeteiligung gelten Besonderheiten: Damit die Versicherung auch bei anderen Reitern greift, muss der Pferdehalter darauf achten, dass fremde Reiter mitversichert sind.

 

In welchen Fällen muss die Pferdehaftpflicht nicht für einen Schaden aufkommen?

Nicht versichert sind Schäden, die dem Pferdehalter selbst entstehen, wenn das Pferd ihn beispielsweise abwirft und er sich Knochenbrüche zuzieht. Für dieses Verletzungsrisiko können Pferdehalter aber eine private Unfallversicherung abschließen.

 

Wenn Pferde gewerblich genutzt werden, beispielsweise als Therapie- oder Schulpferd, benötigen sie spezielle Tarife. In der Pferdehaftplicht für Privatpersonen ist eine gewerbliche Nutzung der Pferde vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Buß- und Strafgelder sowie vorsätzlich herbeigeführte Schäden sind ebenfalls nicht versichert.

 

Wer ist in der Pferdehalterhaftpflicht versichert?

Neben dem Pferdehalter sind durch die Pferdehaftpflicht Personen abgesichert, die für das Tier verantwortlich sind. Das bedeutet, die Versicherung übernimmt Forderungen Dritter, wenn beispielsweise ein Familien­mitglied mit dem Pferd ausreitet und es dabei zu einem Schaden kommt. Genauso sind Tierhüter und sogenannte Fremdreiter abgesichert. Darunter verstehen die Versicherer Personen wie Bekannte oder Freunde, die das Pferd unentgeltlich hüten oder reiten.

 

Welche Deckungssumme sollten Pferdebesitzer beim Versicherungsabschluss vereinbaren?

Die Versicherungssumme sollte ausreichend hoch sein, damit die entstandenen Schäden vollständig abgedeckt sind. Versicherungsexperten empfehlen eine pauschale Versicherungssumme von fünf Millionen Euro, um auf der sicheren Seite zu sein. „Der Beitrag für eine höhere Versicherungssumme muss nicht viel teurer sein als bei einer geringeren Deckungssumme“, sagt Zunk. „Tierhalter sollten sich im Vorfeld gut informieren und beraten lassen.“ Je höher die vereinbarten Leistungen, desto höher der Schutz

 

Was sind sinnvolle Ergänzungen zur Pferdehaftpflichtversicherung?

Mit einer Pferdehaftpflichtversicherung sind die Schäden an fremden Gegenständen oder Dritten abgesichert. Pferdehalter sollten sich jedoch auch mit anderen finanziellen Risiken auseinandersetzen, mit denen sie konfrontiert werden können. Im Folgenden stellen wir einige Versicherungen vor, deren Leistungen ebenso sinnvoll sein können:

 

Pferde-Krankenversicherung: Pferde sind sehr krankheitsanfällige Tiere. Schon ein Pferdehusten kann eine lange Behandlungsdauer und damit verbunden hohe Kosten verursachen. Die Pferdekrankenversicherung übernimmt einen Großteil der ambulanten und stationären Behandlungskosten. Muss das Tier beispielsweise nur wegen einer kleinen Wunde am Vorderlauf zum Arzt, die lokal betäubt schnell behandelt werden kann, leistet die Versicherung. Gleiches gilt bei operativen Eingriffen.

 

Pferde -OP-Versicherung: Eine günstigere Alternative zur Pferde-Krankenversicherung ist die Pferde-OP-Versicherung, deren Leistungen jedoch weniger umfangreich sind. Die Pferde-Operationsversicherung übernimmt nur die Kosten einer Operation, die infolge eines Unfalls oder einer Krankheit durchgeführt werden müssen.

 

Pferde­lebens­versicherung: Bei Verlust und Beeinträchtigung eines Pferdes erstattet eine Pferde­­lebens­­versicherung den Wert des Pferdes bis zur vereinbarten Deckungs­summe.

 

 

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Erstinformation                                                               Seite – 2 –

 

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53117 Bonn, www.bafin.de

 

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