Die gesetzlichen Krankenkassen ächzen unter Ausgabensteigerungen, vor allem, aber nicht nur infolge der Corona-Pandemie. Diesen Mehrkosten steht ein sinkendes Beitragsaufkommen gegenüber, denn durch Kurzarbeit und Konjunkturschwäche fällt das Gesamteinkommen der Deutschen geringer aus. Erste Marktauswertungen zeigen nun, dass zum Jahresbeginn 31 der 76 frei zugänglichen Kassen ihren Zusatzbeitrag angehoben haben. Bei 42 Anbietern blieb der Satz unverändert, mit einer Absenkung erfreuten zwei Kassen ihre Versicherten.
Die Kostensteigerung – im Maximum beträgt der Aufschlag 0,8 Prozent – betrifft rund 48 Millionen Versicherte. Pünktlich zum Beitragssprung wurde ihnen immerhin auch der Wechsel zu einem anderen Anbieter vom Gesetzgeber vereinfacht. Je nach Einkommen können damit mehrere Hundert Euro im Jahr eingespart werden.
Weitere Anhebungen des Zusatzbeitrags zeichnen sich bereits ab. So rechnet die Techniker Krankenkasse damit, dass in diesem Jahr ein Loch von mindestens 16 Milliarden Euro in den Finanzen der gesetzlichen Krankenversicherer klaffen wird.
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Eine Befragung von rund 8.000 Versicherten aus acht Ländern – primär auf Kfz-, Wohngebäude- und Hausratversicherungen bezogen – erbrachte kürzlich die Erkenntnis, dass die deutschen Versicherungskunden insbesondere auf zwei Feldern herausstechen: Zum einen liegt der Anteil jener, die die persönliche Vermittleransprache favorisieren, mit 46 Prozent ebenso hoch wie der von Kunden, die bevorzugt online suchen und abschließen. Zum Vergleich: In Großbritannien, wo Versicherungsberater per Honorar entlohnt werden, beträgt das Verhältnis 2 zu 81 Prozent.
Zum anderen legt keine andere Nation einen vergleichbar hohen Wert auf Datenschutz; ein Grund für die Zurückhaltung gegenüber Telematiktarifen in der Kfz-Versicherung. Nur ein Drittel der Deutschen ist prinzipiell bereit, persönliche Daten – unter anderem zum Fahrstil – mit Versicherern zu teilen, um im Gegenzug Prämienrabatte oder individuell gestaltete Produktlösungen zu erhalten. Die größte Offenheit in diesem Punkt zeigen die Chinesen, von denen 57 Prozent ihre Daten teilen würden.
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So funktioniert Das einfach nicht.
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Ihre eigene Lebenserwartung schätzen die Deutschen im Schnitt rund fünf Jahre niedriger ein, als statistisch angemessen wäre. Wie eine forsa-Umfrage ergab, liegen jüngere Befragte sogar um sieben Jahre daneben, während die älteren sich um rund viereinhalb Jahre verschätzen. Tatsächlich können sie im Bevölkerungsdurchschnitt mit 87,7 Lebensjahren rechnen. Der Hauptgrund für die niedrigen Annahmen dürfte in der Orientierung an verstorbenen Eltern und Großeltern liegen, die aber statistisch weniger alt wurden als die heutigen Generationen.
Für die Ruhestandsplanung und das Vorsorgesparen ist es sinnvoll, von einer realistischen Prognose auszugehen. „Wer seine statistische Lebenserwartung nicht kennt, sorgt womöglich nicht ausreichend vor“, warnt der Geschäftsführer des Versichererverbands GDV, Peter Schwark. Der Verband fordert, die Lebenserwartungsprognose in die geplante Online-Renteninformation aufzunehmen. Um das sogenannte „Langlebigkeitsrisiko“ (eigentlich ja „Langlebigkeitschance“) abzusichern und nicht im Laufe des Ruhestands an die Grenzen des privaten Vorsorgevermögens zu gelangen, empfehlen sich Vorsorgeprodukte im Versicherungsmantel mit lebenslanger Rentengarantie.
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Mit der letzten Pflegereform und dem Pflegepersonal-Stärkungsgesetz wurde die Qualität der Pflege in Deutschland verbessert. Dafür sorgt auch die höhere Bezahlung der Pflegekräfte, die von allen Beteiligten unisono begrüßt wurde. Die Finanzierungsbasis wurde allerdings vom Gesetzgeber nicht angemessen angepasst. Die Folge: Der Eigenanteil der Pflegebedürftigen steigt rasant an, da die Pflegeheime und -dienste die Mehrkosten auf ihre Kunden umlegen.
Das führt insbesondere in Ostdeutschland, wo bisher ein relativ niedriges Lohnniveau galt, zu eklatanten Preissprüngen. So stieg der monatliche Eigenanteil in Brandenburg, Sachsen und Thüringen im ersten Halbjahr 2019 im Durchschnitt um 80 Euro. Im Bundesschnitt waren es 60 Euro. Damit müssen stationär Pflegebedürftige deutschlandweit, Stand 1. Juli, 1.891 Euro aus eigener Tasche zuzahlen. Im Osten liegt der Durchschnittssatz allerdings noch weit darunter, in Sachsen-Anhalt bei 1.331 Euro. Am meisten verlangen die Pflegeheime in NRW: 2.337 Euro Eigenanteil werden hier fällig. Eine private Pflegeversicherung schützt vor dem wachsenden Risiko einer finanziellen Überforderung im Pflegefall.
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Wenn der Helikopter retten muss…
Welcher Versicherer zahlt eigentlich, wenn man im Ski- oder Wanderurlaub ein Urlauber verunglückt und mit dem Helikopter vom Berg gerettet werden muss? Diese Frage hängt auch davon ab, was die Ursache für den Einsatz ist…und wo er stattfindet.
Für die kommenden Wochen hat der deutsche Wetterdienst eisige Temperaturen vorausgesagt: bis zu minus zwanzig Grad sollen es werden. Doch in einigen Bundesländern stehen auch die Winterferien bevor, viele haben schon ihren Urlaub in den Alpen oder einer anderen Bergregion gebucht. Und so werden es Ski- und Rodelfans mit Wohlwollen aufnehmen, dass es auch Schnee geben soll.
Das aktuelle Winterwetter nimmt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) zum Anlass, über eine wichtige Frage zu informieren. Wer zahlt eigentlich den Hubschrauber-Einsatz, wenn jemand auf dem Berg verunglückt und dringend hinabtransportiert werden muss?
Kein kleines Risiko: Bei mehr als 70 Prozent aller Rettungs-Einsätze im Gebirge kommen Helikopter zum Einsatz, berichtet der „Deutsche Alpenverein“ auf seiner Webseite. 40 bis 60 Euro kostet jede Flugminute, die der Helikopter im Einsatz ist. Die bayerische Bergrettung veranschlage zum Beispiel eine Flugrettung mit Kosten von 980 Euro.
Hier zunächst die gute Nachricht: Ist der Hubschraubereinsatz wegen einer Verletzung oder Erkrankung erforderlich, leisten in der Regel sowohl die Krankenkassen als auch privaten Krankenversicherer. Hierfür spiele es keine Rolle, ob eine schwere Verletzung vorliege oder der Patient nur ambulant behandelt werden müsse.
private Unfallversicherung: Bergung oft mitversichert
Schwierig wird es hingegen, wenn kein derartiger Behandlungsgrund vorliegt. Zum Beispiel, wenn Hobby-Bergsteiger gerettet werden müssen, weil sie einfach eingeschneit sind oder sich in ihren Fähigkeiten überschätzt haben. Dann nämlich müssen sie den Rettungseinsatz selbst zahlen. Auch wenn man von einer Lawine verschüttet wurde und ein Suchtrupp losgeschickt werden muss, zahlt diesen die Krankenkasse nicht.
Hier ist es empfehlenswert eine private Unfallversicherung zu haben, die für Such- und Bergungskosten aufkommt, wenn dies laut Vertrag vereinbart ist. Dafür müssen aber bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein: etwa, dass ein Unfall vermutet wurde oder gedroht hat. Die genauen Bedingungen sind aus den Vertragsbedingungen zu entnehmen, wobei ein Beratungsgespräch helfen kann.
Noch brisanter ist es, wenn sich der Unfall im Ausland ereignet, zum Beispiel in Österreich oder einem anderen EU-Land. Dann kann es passieren, dass man auf den Kosten sitzen bleibt. Zwar zahlt die Krankenkasse hier auch für Rettungseinsätze bei Krankheit und Verletzung – aber nur so viel, wie sie auch in dem jeweiligen Land erstatten müsste, berichtet der GDV. Da Österreicher die Flugrettung oft selbst zahlen müssten, gelte das folglich auch für deutsche Unfallopfer.
Da gilt: eine gute Auslandsreisekrankenversicherung ist zu empfehlen! Sie erstattet nicht nur die Rettung, sondern auch Bergungskosten bis zu einem bestimmten Höchstbeitrag. So kann ein Einsatz in Österreich schon bis zu 3.500 Euro verschlingen: und da sind andere Behandlungskosten noch gar nicht eingerechnet. Auch hier bitte unbedingt nachschauen, ob die Leistung tatsächlich laut Vertrag vereinbart ist! Nicht alle Versicherer zahlen dafür.
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Gesetzlich Krankenversicherte müssen mit Beginn des neuen Jahres weniger für ihre Gesundheitsversorgung bezahlen. Dafür sorgt neben gesetzlichen Änderungen auch die gute Konjunktur, die den Krankenkassen fortwährend sprudelnde Einnahmen beschert. Mindestens 18 Versicherer haben ihre Zusatzbeiträge der Stiftung Warentest zufolge zum 1. Januar abgesenkt. Lediglich zwei sahen sich, soweit bisher bekannt, zu einer Erhöhung gezwungen.
Zudem werden die Zusatzbeiträge, die bislang ausschließlich von den Arbeitnehmern zu schultern waren, seit Jahresbeginn hälftig vom Arbeitgeber übernommen. Im Schnitt läuft das bei Angestellten mit 3.000 Euro Monatsbruttogehalt auf eine Entlastung von rund 180 Euro im Jahr hinaus. Auch Selbstständige mit geringem Einkommen profitieren: Bis Ende letzten Jahres mussten sie noch mindestens 356 Euro monatlich für die gesetzliche Krankenversicherung aufwenden, auch wenn das auf ein Missverhältnis zu ihren wahren Einnahmen hinauslief; nun liegt der Mindestbeitrag bei nur noch 160 Euro.
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Bei einer Befragung von rund 6.000 gesetzlich und privat Krankenversicherten ließ die Kassenärztliche Bundesvereinigung kürzlich auch erheben, wie GKV und PKV im Vergleich beurteilt werden. Dabei standen Kosten und Leistungen im Fokus.
Ergebnis: Von den Privatversicherten stimmen 57 Prozent der Aussage „Im Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung habe ich eher Vorteile“ zu. Lediglich 10 Prozent sehen sich insgesamt eher im Nachteil. 19 Prozent meinen, es gebe keine nennenswerten Unterschiede, 14 Prozent wollen sich nicht dazu äußern. Anders das Bild bei den Kassenpatienten: Von ihnen attestieren nur 22 Prozent der GKV Vorteile gegenüber der PKV. 23 Prozent erkennen überwiegend Nachteile. Keinen Unterschied sehen 24 Prozent, mit 31 Prozent möchte aber auch fast jeder Dritte die Frage nicht beantworten.
Entgegen der verbreiteten Annahme, dass eine private Krankenversicherung in höheren Lebensjahren zu einer Belastung würde, sehen sich auch mehr als die Hälfte der 60- bis 69-jährigen Privatversicherten im Vorteil – und lediglich 13 Prozent im Nachteil.
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