Ob imposantere Bereifung, Chiptuning, Sportgrill oder Doppelauspuff:
Die Deutschen verleihen ihrem Auto gern eine Extranote.
Mal geht es um mehr Motorleistung, mal um die Optik.
Was viele Kfz-Halter nicht wissen:
Wer sein Auto tunt, bewegt sich schnell in einer rechtlichen Grauzone.
Sowohl die Betriebszulassung als auch der Versicherungsschutz können auf dem Spiel stehen.
Eventuelle Änderungen müssen daher zum einen vom TÜV abgenommen und in die Papiere eingetragen werden, bevor der Wagen auf die Straße darf.
Ohne die damit erteilte Betriebserlaubnis drohen nicht nur Bußgelder und Stilllegung, sondern auch der Wegfall des Haftpflicht- und Kasko-Versicherungsschutzes.
Achtung:
Auch eine dem anmontierten Teil beiliegende EG-Typengenehmigung bürgt nicht unbedingt für Zulassungsfreiheit.
Zum anderen sollte der Versicherer über Tuning-Veränderungen am Fahrzeug informiert werden. Die Prämie wird dann häufig angepasst, da das Auto nicht mehr dem Typenlisten-Standard entspricht. Gerade bei einer erhöhten Motorleistung steigt naturgemäß das Risiko eines Schadens, worüber Versicherer Bescheid wissen müssen – andernfalls droht auch hier eine Leistungsverweigerung.
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Eine Befragung von rund 8.000 Versicherten aus acht Ländern – primär auf Kfz-, Wohngebäude- und Hausratversicherungen bezogen – erbrachte kürzlich die Erkenntnis, dass die deutschen Versicherungskunden insbesondere auf zwei Feldern herausstechen: Zum einen liegt der Anteil jener, die die persönliche Vermittleransprache favorisieren, mit 46 Prozent ebenso hoch wie der von Kunden, die bevorzugt online suchen und abschließen. Zum Vergleich: In Großbritannien, wo Versicherungsberater per Honorar entlohnt werden, beträgt das Verhältnis 2 zu 81 Prozent.
Zum anderen legt keine andere Nation einen vergleichbar hohen Wert auf Datenschutz; ein Grund für die Zurückhaltung gegenüber Telematiktarifen in der Kfz-Versicherung. Nur ein Drittel der Deutschen ist prinzipiell bereit, persönliche Daten – unter anderem zum Fahrstil – mit Versicherern zu teilen, um im Gegenzug Prämienrabatte oder individuell gestaltete Produktlösungen zu erhalten. Die größte Offenheit in diesem Punkt zeigen die Chinesen, von denen 57 Prozent ihre Daten teilen würden.
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Die meisten Hausbesitzer und Mieter haben nur eine eher diffuse Vorstellung des Naturgefahren-Potenzials an ihrem Standort. Der vom Versicherer-Gesamtverband GDV aufgesetzte „Naturgefahren-Check“ vermittelt ihnen nun einen konkreteren Eindruck davon, wie kostspielig und schwerwiegend Schäden durch Starkregen oder Sturm und Hagel in der jüngeren Vergangenheit in der jeweiligen Lage ausfielen. Zudem lässt sich das Hochwasserrisiko in Erfahrung bringen.
Auf der Seite www.dieversicherer.de/versicherer/haus---garten/naturgefahren-check muss lediglich die Postleitzahl eingetragen werden, um die folgenden, aus Versicherungsfällen generierten Daten für 2019 zu erhalten: Zahl der Schäden im Bundesland, die teuersten Schäden durch Starkregen oder Sturm/Hagel an einem Einfamilienhaus in der Region und eine Hochwasser-Gefahreneinschätzung für Gebäude im betreffenden Postleitzahlengebiet. Die Informationen sollen Anhaltspunkte für Schutzmaßnahmen, die Bauplanung und optimalen Versicherungsschutz liefern. Noch immer haben viele Hausbesitzer keine Elementargefahrenversicherung für ihr Gebäude und ihren Hausrat abgeschlossen und stehen daher im Falle des Falles „im Regen“.
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Zwar kam es 2018 zu weniger (kaskoversicherten) Kollisionen zwischen Autos und Wildtieren als im Vorjahr, nämlich zu rund 268.000, ein Minus von 7.000 oder 2,5 Prozent. Doch mit 757 Millionen Euro erreichte die Schadenssumme ein neues Rekordniveau, das den bereits hohen Vorjahreswert noch einmal um 1,7 Prozent oder 13 Millionen Euro übertraf. Diese Zahlen teilte der Versicherer-Hauptverband GDV kürzlich mit.
Der Hauptgrund für den Kostenanstieg dürfte in immer hochwertigeren Bauteilen heutiger Autos liegen, die oft mit Elektronik gespickt sind. Die durchschnittliche Schadenshöhe beläuft sich dadurch nunmehr auf circa 2.800 Euro.
Der GDV warnt vor der aktuellen alljährlichen Wildwechsel-Hochphase; vor allem brünftige Hirsche stellen noch bis etwa Ende des Jahres eine hohe Gefährdung dar. Im Falle des Falles sollten betroffene Fahrer zunächst die Unfallstelle sichern (nach Möglichkeit ohne das Tier anzufassen), dann die Polizei verständigen, Fotos zur Dokumentation anfertigen, sich eine Wildunfallbescheinigung ausstellen lassen und den Versicherer benachrichtigen.
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